Schutzkonzept für Kinder- und Jugendpastorale

Institutionelles Schutzkonzept

der

Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius

Großräschen

Haltung- Hinsehen-Handeln

Präambel

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es
darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen.

Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein.
Dies schließt exklusive Freundschaften zu einzelnen Kindern und Jugendlichen sowie
schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch
emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.

Verhaltensregeln sind:

Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür
vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen
zugänglich sein.

Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind zu
unterlassen wie z.B. gemeinsame private Urlaube.
Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen
sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst gemacht und keine
Grenzen überschritten werden.
Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig
zu kommentieren.
Es darf keine Geheimnisse mit Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen geben.
Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.
Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer
transparent gemacht werden.

Angemessenheit von Körperkontakt

Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen.
Allerdings haben sie altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie
haben die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson
vorauszusetzen, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren. Stete
Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten, Ablehnung muss ausnahmslos respektiert
werden.

Verhaltensregeln sind:

Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit
dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt.
Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B.
Pflege, Erste Hilfe, Trost erlaubt.
Die Begleitung kleiner Kinder zur Toilette ist im Sinne einer pflegerischen Vereinbarung
mit den Eltern abzuklären, wenn diese bei der Maßnahme nicht dabei sein können.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt
werden. Von daher hat jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation durch
Wertschätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson
angepassten Umgang geprägt zu sein.

Verhaltensregeln sind:

Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene werden mit ihrem
Vornamen und nicht mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.
In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache
verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen
geduldet, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen.
Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag
entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.
Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit Sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit
alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern ist ein professioneller Umgang
damit unabdingbar. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im
Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat
pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

Verhaltensregeln sind:

Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind in allen
kirchlichen Kontexten verboten.
Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein
Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig; dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder
Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe
entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht,
insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung
jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch minderjährige
Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet gegen
jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing
Stellung zu beziehen. Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) weder beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.

Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Besonders
Veranstaltungen mit Übernachtungen stellen eine Herausforderung dar. Es braucht
klare Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und
Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen als auch der betreuenden
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und zu schützen.

Verhaltensregeln sind:


Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen,
ist nicht erlaubt. Falls die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommt es zu
einer zeitlichen Trennung der Nutzung.

Kein Umkleiden mit den Kindern!

Die Zimmer der Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gelten als deren Privat- bzw. Intimsphäre.

Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und Bevorzugungen können keine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbstbewussten, freien Menschen zu erziehen. Vielmehr können exklusive
Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern zu teil werden, deren
emotionale Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich
Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.

Verhaltensregeln sind:

Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Minderjährige, die
in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind
nicht erlaubt.

Disziplinarmaßnahmen

Die Wirkung von Strafen ist nur schwer abzuschätzen und daher gut zu durchdenken.
Falls Sanktionen unabdingbar sind, ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug
zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent, aber für den Bestraften auch plausibel sind.

Verhaltensregeln sind:

Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt.
Das geltende Recht ist zu beachten.
Einwilligungen der Schutzperson/en in jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder
Freiheitsentziehung dürfen nicht beachtet werden.
So genannte Mutproben sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung
der Schutzperson vorliegt.

Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen

Freizeiten mit Übernachtung sind besondere Situationen mit besonderen
Herausforderungen. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und
wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen. Dennoch
sollten sich die Verantwortlichen der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein.
Es kann vorkommen, dass sich die vorgegebenen Rahmenbedingungen in der Praxis
schwer umsetzen lassen, bspw. wenn die Räumlichkeiten ein geschlechtsgetrenntes
Schlafen nicht ermöglichen. In einem solchen Fall ist wie bei anderen Abweichungen,
ein transparenter Umgang notwendig, indem dies zuvor mit Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Pfarrer besprochen und deren Einverständnis
eingeholt wird.

Verhaltensregeln sind:

Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen
Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen
begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich
dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von
Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen
Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung
zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der
Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
des jeweiligen Rechtsträgers.
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von
Seelsorgern und Seelsorgerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sind untersagt. Sollte es im Ausnahmefall aus triftigen und transparent
gemachten Gründen dennoch dazu kommen, müssen immer mindestens zwei
erwachsene Personen präsent sein. Der Schutzperson muss in jedem Fall eine eigene
Schlafmöglichkeit (in einem separaten Raum) zur Verfügung gestellt werden. Die
Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer
Bezugsperson mit einer minderjährigen Schutzperson zu unterlassen. Ausnahmen sind
mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuerteam oder dem Rechtsträger vorher
eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.

Ansprechpartner vor Ort:

Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten der Pfarrei St. Antonius Großräschen sind:

Frau Annette Okoniewski, Neu.Bückgen 31a, 01983 Großräschen, Tel.-Nr.: 035753 14203

und

Herr Thomas Lamm, Calauer Str. 1, 01968 Senftenberg, Tel.-Nr. 03573 376514 oder Handy 0172 7932409, E-Mail:thomas-lamm@katholisch-senftenberg.de

Bei Anfragen oder Beschwerden kann sich jedes Gemeindemitglied (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) an sie wenden.

Ansprechpartner im Bistum:

Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

Luise Kärber
Wilhelmsplatz 2
02826 Görlitz
Telefon: 03581/8 79 19 75
E-Mail: Luise.Kaerber@gmx.de

Dr. Frank Schilke
Grünswalder Straße 14
15926 Heideblick
Telefon: 035455/738
E-Mail: frank.schilke@web.de

Präventionsbeauftragter des Bistums:

Andreas Oyen
Carl-von-Ossietzky-Straße 43
02826 Görlitz
Telefon: 03581/47 82 20
E-Mail: A.Oyen@Bistum Goerlitz.de

Rechtsgrundlagen:

Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung):

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/microsites/Sexualisierte_Gewalt_und_Praevention/Dokumente/2022-01-24-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sex.-Missbrauch-Minderjaehriger-Interventionsordnung.pdf

Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2020/01/Amtsblatt-03-von-2020.pdf

Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2022/02/Amtsblatt-1-von-2022.pdf

Dieses Schutzkonzept ist per Aushang in der Pfarrkirche sowie in den Ortskirchen
unserer Pfarrei am 08.07.2021 bzw. 10. und 11.07.2021veröffentlicht worden.


Auf der Homepage der Pfarrei St. Antonius Großräschen ( www.st-antonius-grossraeschen.de) ist es seit 11.07.2021 abrufbar.

Am 08. Juni 2023 beschloss der Kirchenvorstand diese mit dem Präventionsbeauftragten des Bistums abgestimmte Fassung des Schutzkonzeptes.

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